Willkommen beim RSV Schwaikheim

Radbörse 2024

In gewohntem Rahmen werden wir Käufer und Verkäufer am 09.03.2024 wieder zusammen bringen. Bitte beachten sie kurzfristige Hinweise zu aktuell geltenden Corona-Regeln.

Haben Sie Ihren alten Drahtesel wiederentdeckt und wollen den verkaufen ?
Suchen Sie für sich oder Ihre Kinder ein neues "gebrauchtes" Fahrrad ?

Dann sind Sie bei uns auf der Radbörse genau richtig !


Und so funktionierts:
 

Annahme:

von 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr können Sie Ihr Fahrrad - das verkehrstüchtig sein muss - in der Radsporthalle, Badstraße 16, 71409 Schwaikheim  abgeben.

Wir beraten Sie bzgl. Preisvorstellung usw. Dafür bezahlen Sie bei Anlieferung 7.- Euro pro Fahrrad oder aber 10% vom späteren Verkaufserlös, maximal 100 Euro.

Um 13.00 Uhr kommen Sie wieder und holen entweder das Geld, oder das vielleicht nicht verkaufte gute Stück wieder ab.

Verkauf: zwischen 09.30 Uhr und 12.00 Uhr können Sie bei uns ein Schnäppchen machen.

Bei grosser Auswahl (in den vergangenen Jahren haben bei uns regelmässig ca. 150-180 Räder den Besitzer gewechselt) finden Sie sicher das richtige neue Fortbewegungsmittel, egal ob für den täglichen Einkauf, die gelegentliche Wochenendtour oder das anspruchsvolle Sportbike.
Eintritt ist frei !
Für Fragen steht Ihnen Manfred Bareiß
Tel. 07195/52734
zur Verfügung

Bedingungen


Der Radsportverein Schwaikheim e.V. (RSV) stellt privaten Anbietern von Fahrrädern, Kinderrollern, Dreirädern, Fahrradteilen und Fahrradzubehör für die Dauer der Veranstaltung die Organisation der Fahrradbörse, Verkaufsplätze und Hilfskräfte zur Verfügung und unterstützt die Anbieter beim Verkauf der angebotenen Waren.

BEDINGUNGEN
für Anbieter und Käufer bei der „Schwaikheimer-Fahrradbörse“

Kaufverträge werden ausschließlich zwischen dem Anbieter und Käufer abgeschlossen, auch wenn Hilfskräfte des Vereins mitgewirkt haben.

Anbieter und Kaufinteressenten können sich durch Hilfskräfte des Vereins kostenlos beraten lassen. Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr.

Der Verkauf von Waren erfolgt zu Festpreisen unter Berücksichtigung der vereinbarten Vorgaben des Anbieters (Limit).

Durch seine Unterschrift auf der mit dem RSV getroffenen Vereinbarung bestätigt der Anbieter, dass er rechtmäßiger Eigentümer der angebotenen Gegenstände ist.

Der RSV ist berechtigt, die Personalien und Angaben des Anbieters auf Verlangen des Käufers oder von Behörden jederzeit zu offenbaren.

Nicht verkaufte Waren bzw. Verkaufserlöse sind am Tage und Ort der Veranstaltung bis spätestens 13.00 Uhr abzuholen. Die Auszahlung des um die Gebühr verminderten Erlöses erfolgt nur gegen Vorlage der Vereinbarungsdurchschrift. Sind keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, so verfallen bis dahin nicht abgeholte Waren und Beträge zugunsten des Vereins.

Für seine Dienstleistungen erhebt der Verein von den Anbietern eine Gebühr in Höhe von 10 % der Erlöse, mindestens jedoch 7 €, höchstens 100 €. Die Anlieferungsgebühr wird entsprechend verrechnet.

Abweichende Regelungen sind nur in schriftlicher Form gültig.
 

Zur besonderen Beachtung:Der Verein übernimmt keinerlei Haftung. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere auch bei Verlust oder Beschädigung der Ware, für Schäden aus offenkundigen und verdeckten Mängeln sowie für die Tätigkeit von Hilfskräften des Vereins.
Die vom Vorstand des Vereins herausgegebenen und am Tage der Veranstaltung ausgelegten bzw. ausgehändigten

„Hinweise zum Ablauf der Versteigerung“

sind Bestandteil dieser Bedingungen.


Der Vorstand

Presseberichte


WZ 18.03.2008 Rekord 180 Fahrräder standen zum Verkauf...
WZ xx.03.2007 Sofort mit dem Inbus zur Stelle...
WZ xx.03.2006 Jede Menge Drahtesel...
 
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